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Wasserarten: Heilwasser, Mineralwasser, Tafelwasser, Trinkwasser.

WASSERARTEN

Wasser ist einer der wertvollsten Ressourcen für den menschlichen Körper. Aber Wasser ist nicht gleich Wasser! Erhebliche Unterschiede gibt es bei den Wasserarten, bei ihrer Herkunft und vor allem bei ihrer Qualitätskriterien.

 

Heilwasser, Mineralwasser, Tafelwasser, Trinkwasser – wissen Sie genau, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und wie sich die Wasserarten konkret unterscheiden?

 

Jedoch wird es gesetzlich genau geregelt, welche Eigenschaften die einzelnen Wasserarten erfüllen müssen. 

Zajecicka Horka Heilwasser

Heilwasser

Heilwasser ist natürliches mineralhaltiges Wasser und eines der ältesten Naturheilmittel.

In der Regel ist Heilwasser reich an natürlichen Mineralstoffen und Spurenelementen, welche einfach für den Körper zu verwerten sind.

 

Abgefülltes natürliches Wasser bekommt erst dann die amtliche Zulassung als Heilwasser, wenn es wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass dieses vorbeugend, lindernd oder heilend wirkt.

Heilwasser unterliegt rechtlich somit der Regulierung als Arzneimittel.

Mineralwasser

Mineralwasser (Grundwasser mit besonderen Eigenschaften) muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und unmittelbar an einer Quelle abgefüllt werden. 

 

Die mineralische Zusammensetzung kann sich von Quellgebiet zu Quellgebiet sehr unterscheiden.

 

Natürliches Mineralwasser darf nur eingeschränkt behandelt werden.

Eisen- oder Schwefelverbindungen dürfen entfernt werden. Mit physikalischen Verfahren darf Kohlensäure entzogen oder hinzugefügt werden.

 

Mineralwasser wird durch die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung reguliert.

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Quellwasser

Quellwasser

Quellwasser oder auch Brunnenwasser genannt, stammt wie Mineralwasser aus natürlich oder künstlich erschlossenen unterirdischen Tiefenwasser-Vorkommen. 

 

Quellwasser darf nicht chemisch oder durch Filtertechnik aufbereitet werden. Muss dafür allen Anforderung an Trinkwasser entsprechen. 

 

Die gesetzliche Anforderungen an das Gewinnen, Abfüllen und Inverkehrbringen von Quellwasser werden durch die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung geregelt. Im Gegensatz zum Mineralwasser bedarf Quellwasser keiner amtlichen Anerkennung. 

Tafelwasser

Tafelwasser ist kein Naturprodukt und darf industriell aus unterschiedlichen Wasserarten und Zutaten (z.B. Mineralstoffen) zusammengemischt und abgefüllt werden. 

Tafelwasser gilt meistens als Grundlage für viele Erfrischungsgetränke.

 

Es bedarf keiner amtlichen Anerkennung, aber die qualitätshygienische Anforderungen müssen eingehalten werden. Dieses unterliegt der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung.

Tafelwasser

Trinkwasser

Trinkwasser ist das wohl am häufigsten verbrauchte Lebensmittel.

Trinkwasser ist das wohl am häufigsten verbrauchte Lebensmittel, weil es zum Trinken und Zubereitung von Speisen und Getränken verwenden wird.

 

Aus hygienischen Gründen darf Trinkwasser/Leitungswasser im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte aufbereitet werden. Die Verantwortung für die Qualität bis zum Hausanschluss liegt beim Wasserversorger, für den restlichen Weg bis zum Wasserhahn beim Immobilieneigentümer.

 

Die Anforderungen an Trinkwasser/Leitungswasser regelt die Trinkwasserverordnung. 

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